Siemens EH8..TE1.. Bedienungsanleitung Seite 25

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ZUMA
mogeni tät einer Schicht bezügl ich eines Merkmal s vor einer Untersuchung
nicht festgestellt werden kann, ist im Prinzip jedes System von
Quotenmerk-
malen für eine Untersuchungsvariable ungenügend, wenn diese nicht selbst
dem System angehört. Eine Erweiterung des Katal ogs der Quotenmerkmal e dürf-
te andererseits schnell zu einem nicht mehr praktikablen Verfahren führen,
ohne daß die Schichtstruktur auch nur annähernd eine akzeptable Homogenität
bezügl ich al
1
er untersuchten Merkmale erreicht.
Die Alternative einer Zufallsstichprobe über Adressenlisten von
Einwohner-
mel deämtern führt auf im wesentl ichen praktische Schwierigkeiten.
1980 wurde für die Mannheimer Pilotstudie des Projekts die Adressendatei
des Einwohnermeldeamtes zur Ziehung einer Personenstichprobe aus den
Jahr-
gangskohorten 1931, 1941 und 1951 herangezogen. Eine Entscheidung des Baden-
Württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz verbot jedoch die
Ausweisung anderer Merkmale als die des voll ständigen Namens und der Adres-
se. Die daraus resul tierenden Schwierigkeiten für die
Fe1 darbei
t
waren
enorm.
Geplant war eine bezüglich des Geschlechts und der drei Geburtsjahrgänge
1931,
,1941 und 1951 annähernd gleich verteilte, also disproportional ange-
legte Stichprobe. Da das Alter der Personen in der Stichprobe unbekannt
war, führte dies zwangsläufig dazu, daß verschiedentlich befragungsbereite
Personen vom Interview ausgenommen werden mußten, um nicht all
zusehr vom
disproportional en Ansatz abzuweichen. Mit ähnl ichen
Probl emen aufgrund da-
tenschutzrechtlicher
Bestimmungen mußte für die Haupterhebung gerechnet
werden, was eine beträchtliche Verteuerung der Erhebung
im gesamten Bundes-
gebiet hätte bedeuten können.
Ein weiteres unkalkulierbares Kostenrisiko bestand
darin, daß die Einwoh-
nermelderegister nicht bei allen Gemeinden mit EDV verwaltet werden. Da die
Sortierkri terien zwischen den manuell geführten Karteien keineswegs über-
einstimmen, wäre zur Gewinnung von Adressenstichproben eine Vielzahl von
verschiedenen Ziehungsprozeduren zu konzipieren gewesen. Als weitere Folge
wäre das
Probl em aufgetreten, wie die Durchführung der Prozeduren kontrol-
1 iert werden könnte, zumal wegen der Bestimmungen des Datenschutzes Mi tar-
beitern von Umfrageinstituten der Zugang zu den Registern verwehrt wird.
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